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Behandlung von Funktionsstörungen im Kauorgan

Zum Kauorgan gehören nicht nur die Zähne, der Zahnhalteapparat und die Kieferknochen, sondern auch die Kiefergelenke mit ihren Knorpelscheiben (ähnlich dem Meniskus beim Knie), Sehnen, Nerven und die Muskulatur, mit der wir den Mund öffnen und Zunge und Kopf bewegen können bis hin zur Halswirbelsäule.

Das Zusammenwirken von Zähnen, Muskulatur und Kiefergelenken kann gestört sein. Eine häufige Ursache für Störungen in diesem System ist die falsche Verzahnung der Zähne, hervorgerufen durch fehlende, herausgewachsene und gekippte Zähne oder der Kaufunktion falsch amgepaßte Füllungen oder Zahnersatz.

Eine weitere Ursache sind Muskelkrampfzustände (Kopfschmerzen) durch Angewohnheiten wie Knirschen oder Pressen, aber auch Gelenkverschleiß durch Fehlbelastung und Abnutzung wie er bei anderen Gelenken vorkommt. Störungen können aber auch angeboren oder durch Unfälle verursacht worden sein.

Eine Behandlung setzt voraus, daß durch eine genaue Untersuchung aller Teile des Kauorgans festgestellt wird, was falsch oder gar nicht funktioniert.

Funktionsanalyse
bedeutet, daß die Muskeln, Bänder und Kiefergelenke durch Abtasten untersucht werden, und daß das Zusammenspiel der Zähne untersucht wird. Außerdem werden Instrumente zur Untersuchung eingesetzt, um z.B. anhand von Gips-Modellen der Zähne des Patienten die Bewegungen des Unterkiefers in einem speziellen Gerät simulieren zu können.

Die Bewegungsmöglichkeiten der Muskulatur und des Kiefergelenkes werden ausgetestet.

Es wird ein Gesichtsbogen angelegt, der die Stellung des Oberkiefers im Kopf (zu den Ohren) bestimmt. Diese Stellung kann dann in den Gelenksimulator (Artikulator) übernommen werden.

Funktionsbehandlung
Die Behandlung erfolgt in der Regel zuerst mit sogenannten Aufbißschienen. Das sind Kunststoffschienen, die auf die Zähne eines Kiefers aufgesetzt werden, und mit denen ein gleichmäßiges, entspanntes Zusammenbeißen ermöglicht wird. Manchmal muß mit solchen Schienen sogar die Position der Kiefergelenke verändert werden. Erst nach Abklingen aller Krankheitsbeschwerden kann festgestellt werden, ob die Kauflächen der Zähne verändert werden müssen, um den Behandlungserfolg über Jahre zu stabilisieren.

Die Behandlung durch den (hierfür spezialisierten) Zahnarzt wird häufig unterstützt durch Krankengymnastik, um Muskeln, Bänder und Gelenke möglichst schnell schmerzfrei zu bekommen. Der Patient kann selbst auch entspannungsfördernde Übungen erlernen wie Yoga, autogenes Training o.ä.

Die Kosten für eine solche Behandlung können nur schwer abgeschätzt werden, da kein Zahnarzt vorhersagen kann, wie der Patient auf die Maßnahmen reagiert. Wichtig ist auch die Mitarbeit des Patienten; denn bei abgebrochenen Behandlungen treten die Probleme irgendwann doch wieder und dann verschlimmert auf.
Nach erfolgreicher Durchführung der Behandlung ist eine regelmäßige Kontrolle bei den für solche Erkrankungen spezialisierten Zahnärzten notwendig, da selbst kleinste Veränderungen im Kauorgan wieder die alten Beschwerden verursachen können.

Die o.g. funktionsanalytischen Maßnahmen sind notwendig, wenn die Funktionen des Kauorgans gestört sind. Aber um solche Störungen zu vermeiden, sind diese Untersuchungen auch notwendig, wenn umfangreiche Zahnregulierungen und kieferchirurgische Maßnahmen zur Veränderung von Zahnstellungen vorgenommen werden müssen. Insbesondere sind funktionsanalytische Maßnahmen notwendig, wenn Zahnersatzmaßnahmen vorgenommen werden müssen; denn der neue Zahnersatz soll lange halten und das Kauorgan nicht schädigen durch eine falsche Konstruktion.

Funktionsanalytische Maßnahmen sind ebenfalls notwendig, wenn Zahnersatz angefertigt werden muss. Das Kauorgan mit seinen Zähnen, dem Zahnfleisch, dem Kieferknochen, den Kaumuskeln und den Kiefergelenken ist sehr empfindlich. Unregelmäßigkeiten wie zum Beispiel den Sand im Salat oder ein Haar werden genau registriert. Kronen, Brücken oder Prothesen - kurz: "neue Zähne" - gleichen den natürlichen Zähnen nie ganz genau. Oft ist das auch gar nicht beabsichtigt, wenn zum Beispiel in den natürlichen Zähnen große Füllungen vorhanden waren. Mit der neuen Kaufläche muss der Körper zurecht kommen. Wenn Fehlfunktionen eines Patienten (Knirschen, Zungenpressen) nicht rechtzeitig erkannt werden oder unbeabsichtigt deutliche Abweichungen zu der "alten" Situation eingearbeitet werden, kann es sein, dass das ganze Kausystem gestört wird. Diese Störungen sind möglicherweise nur von kurzer Dauer und verschwinden bald. Es kann auch sein, dass letztendlich Schmerzen und andere Schwierigkeiten (häufiger Prothesenbruch, Gelenkknacken) auftreten.
Die Kosten einer derartigen Analyse werden von den Sozialversicherungen gar nicht und von Beihilfestellen nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet. Das bedeutet, der Patient muss die Kosten übernehmen. Unabhängig davon gehört diese Analyse zu einer zahnmedizinisch sorgfältigen "guten" Behandlung.
Die Notwendigkeit dieser funktionsanalytischen Maßnahmen wird inzwischen durch ein Gerichtsurteil unterstrichen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 4U145/91-3O129/90 LG Lübeck): Ein Patient war in Behandlung wegen einem neuen Zahnersatz. Der Zahnarzt hat gesehen, dass eine Funktionsanalyse notwendig war. Der Patient wollte die Analyse nicht bezahlen. Der Zahnarzt hat den Ersatz ohne Analyse angefertigt. Das Gericht hat festgestellt, dass der Zahnarzt fehlerhaft gehandelt hat.


Weitere fachliche Informationen können Sie erhalten bei der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. http://www.dgzmk.de

Text und Fotos: Dr. V. Thoma , Dr. L. Weber